Als weiteren Schritt in einer Reihe von Vorschlägen zur Überwachung der Umweltauswirkungen von Unternehmen hat die US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) kürzlich ihren eigenen Vorschlag zur Offenlegung vorgelegt. In Anlehnung an die Bemühungen zahlreicher anderer Regierungs- und Aufsichtsbehörden weltweit, darunter die jüngste Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und die Verordnung über die Offenlegung von Informationen im Bereich der nachhaltigen Finanzen (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) aus Europa, hat sich die SEC nun voll und ganz in die Debatte eingeschaltet, da Interessengruppen – von Naturschützern bis hin zu institutionellen Anlegern – mehr Transparenz hinsichtlich der Maßnahmen großer Unternehmen zur Steuerung ihrer Umweltauswirkungen fordern.

Dieser von der SEC angekündigte Vorschlag enthält mehrere wesentliche Aspekte, die nicht nur die derzeitigen ESG-Bemühungen beschleunigen, sondern auch für große Unternehmen besondere Beachtung verdienen, darunter:

  • Verantwortlichkeit nicht nur für die Quantifizierung der Fortschritte bei der Erreichung ihrer Umweltziele, sondern auch für die klare Ermittlung der Risiken und Chancen im Hinblick auf diese Ergebnisse
  • Anforderungen, die sich aus der Forderung nach mehr, besseren und standardisierten Daten ergeben werden, die dazu beitragen können, ein einheitliches Bild des Fortschritts über verschiedene Organisationen hinweg zu schaffen
  • Da Umweltauswirkungen nur ein Aspekt der aktuellen ESG-Initiative sind, ist es für Unternehmen sinnvoll (wenn nicht sogar verantwortungsvoll), davon auszugehen, dass ähnliche Vorschläge auch auf andere Bereiche ausgeweitet werden.

Sollte der von der SEC vorgeschlagene Kurs in eine ähnliche Richtung gehen wie in anderen Regionen, wäre es auch für Organisationen, die kleiner sind als diejenigen, die derzeit unter den Geltungsbereich fallen, ratsam, davon auszugehen, dass sich der Geltungsbereich nach unten in ihren Bereich ausweiten wird. Es überrascht nicht, dass der Vorschlag sofort auf Widerstand von beiden Seiten des politischen Spektrums gestoßen ist, und man sollte davon ausgehen, dass dieser Vorschlag mehrere Überarbeitungsrunden durchlaufen wird, bevor er endgültig verabschiedet wird. Es wäre jedoch ebenso unklug, dies nicht als ein weiteres deutliches Signal für ein verstärktes Engagement der Regulierungsbehörden im Bereich ESG zu werten.

Vor diesem Hintergrund hat der Vorschlag der SEC auch einige ganz konkrete Auswirkungen auf Fachleute im Bereich Risikomanagement:

  • Die kurzfristige Notwendigkeit, den Schwerpunkt auf die Datenerhebung, das Risikoregister und die Katalogisierung von Kontrollmaßnahmen sowie auf andere gängige GRC- oder unternehmensweite/integrierte Risikomanagement-Verfahren zu legen
  • Regulatorische Vorgaben werden wahrscheinlich ein treibender Faktor für eine gewisse (wenn auch nicht vollständige) Einbindung von ESG-Kriterien in das Unternehmens- bzw. integrierte Risikomanagement sein.
  • Dazu ist zunächst ein Ansatz erforderlich, der in beide Richtungen skalierbar ist: eine Integration über die wachsende Zahl von Vorschriften hinweg UND eine Ausweitung auf verschiedene Datenquellen, die nicht nur Umweltauswirkungen, sondern auch soziale Auswirkungen abdecken.

Auch dies ist ein erster, aber zweifellos bedeutender Schritt im Rahmen der zunehmenden Dynamik rund um das Thema ESG. Wir bei Archer sind der Ansicht, dass ESG weit mehr ist als nur eine weitere regulatorische Belastung, sondern vielmehr einer der wichtigsten Treiber für eine stärkere Einbindung des Risikomanagements in die strategische Planung darstellt.

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