
Die Bestimmung 29 des britischen Corporate-Governance-Kodex hat einen neuen Maßstab für Risikomanagement- und interne Kontrollsysteme gesetzt. Obwohl sie ursprünglich für in Großbritannien börsennotierte Unternehmen konzipiert wurde, bieten ihre Grundsätze wertvolle Erkenntnisse für Organisationen weltweit. Angesichts der zunehmend komplexen Risiken, denen Unternehmen ausgesetzt sind, bieten die Kernelemente der Bestimmung 29 einen Rahmen, der über geografische Grenzen hinausgeht.
Der universelle Wert eines soliden Risikomanagements
Im Kern verpflichtet die Bestimmung 29 die Vorstände dazu, Verfahren zur Risikosteuerung, zur Überwachung der internen Kontrollsysteme und zur Festlegung akzeptabler Risikobereitschaft zur Erreichung strategischer Ziele einzuführen. Diese grundlegenden Maßnahmen sind für jede Organisation relevant, unabhängig von Branche, Größe oder Standort:
- Regelmäßige Überwachung der Risikomanagementsysteme
- Jährliche Wirksamkeitsüberprüfungen
- Umfassende Abdeckung der finanziellen, operativen und Compliance-Kontrollen
- Verantwortlichkeit des Vorstands für die Risikoüberwachung
- Transparente Berichterstattung über Risikomanagementansätze
Für global tätige Unternehmen sind diese Maßnahmen nicht nur reine Compliance-Maßnahmen, sondern unverzichtbare Praktiken, die nachhaltiges Wachstum und Widerstandsfähigkeit fördern.
Risiken durch Dritte und Vierte – die Herausforderung des erweiterten Unternehmens
Unternehmen sind auf ein komplexes Netzwerk aus Lieferanten und Partnern angewiesen, um Dienstleistungen für Endverbraucher zu erbringen. Der Schwerpunkt der Bestimmung auf Materialkontrollen ist besonders relevant, wenn es um das Risikomanagement in Bezug auf Dritte und Vierte geht.
Die Pandemie, geopolitische Spannungen und Störungen in den Lieferketten haben Schwachstellen in den globalen Geschäftsbeziehungen offenbart. Die Anwendung der Grundsätze von Provision 29 auf das Management von Drittanbietern umfasst:
- Ermittlung von Beziehungen zu Dritten, die wesentliche Risiken bergen
- Einrichtung von Systemen zur kontinuierlichen Überwachung über die anfängliche Sorgfaltsprüfung hinaus
- Einführung geeigneter Kontrollmaßnahmen, die auf die Risikoprofile der Lieferanten abgestimmt sind
- Sicherstellung der Transparenz für den Vorstand hinsichtlich wesentlicher Risiken durch Dritte
- Erstellung von Notfallplänen für den Ausfall kritischer Lieferanten
Das „Fourth-Party-Risiko“ – also die Lieferanten Ihrer Lieferanten – führt zu einer zusätzlichen Komplexitätsebene. Zwar geht die Bestimmung 29 nicht ausdrücklich auf diese Ebene ein, doch erstrecken sich ihre Grundsätze naturgemäß auch auf diese verborgenen Abhängigkeiten, wie zum Beispiel:
- Erfassung kritischer Beziehungen zu Viertparteien, die sich auf die Geschäftskontinuität auswirken könnten
- Festlegung vertraglicher Verpflichtungen für Dritte zur effektiven Steuerung ihrer Lieferketten
- Einführung von Überwachungssystemen, die einen Überblick über die direkten Lieferanten hinaus bieten
- Zusammenarbeit mit Branchenkollegen zur Bewältigung gemeinsamer Risiken durch Viertparteien
Aufbau globaler operativer Widerstandsfähigkeit
Die operative Widerstandsfähigkeit – also die Fähigkeit einer Organisation, sich an Störungen anzupassen, darauf zu reagieren und sich davon zu erholen – beruht auf einem effektiven, regionenübergreifenden Risikomanagement. Die weltweite Umsetzung von Bestimmung 29 umfasst häufig die folgenden Strategien:
- Geografische Silos aufbrechen:Sicherstellen, dass in allen Regionen einheitliche Risikokonzepte angewendet werden, wobei bei Bedarf lokale Anpassungen möglich sind.
- Technologie nutzen:Setzen Sie GRC-Plattformen und Überwachungstools ein, um in Echtzeit Einblick in die weltweiten Geschäftsabläufe zu erhalten.
- Verantwortlichkeiten klären:Schaffen Sie Führungsstrukturen, die die Zuständigkeiten für Risiken in multinationalen Organisationen festlegen.
- Risikokultur fördern:Ein gemeinsames Verständnis von Risikobereitschaft und Managementansätzen an allen Standorten schaffen.
- Entwickeln Sie szenariobasierte Resilienzpläne:Bereiten Sie sich auf Störungen vor, die geografische und organisatorische Grenzen überschreiten können.
Die wirtschaftlichen Argumente für eine weltweite Umsetzung
Über die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften hinaus erzielen Unternehmen, die die Grundsätze der „Provision 29“ umsetzen, häufig erhebliche Vorteile:
- Strategische Agilität:Der Zugang zu präzisen Risikoinformationen ermöglicht eine schnellere und sicherere Entscheidungsfindung in unsicheren Umfeldern.
- Ressourcenoptimierung:Durch die Priorisierung von Materialkontrollen wird unnötiger Aufwand für Compliance-Maßnahmen mit geringer Wirkung vermieden.
- Gestärktes Vertrauen der Interessengruppen: Der Nachweis eines soliden Risikomanagements zieht Investitionen an und stärkt die Beziehungen zu den Interessengruppen.
- Wettbewerbsvorteil: Überlegene Risikomanagementfähigkeiten können in volatilen Branchen zu einem Wettbewerbsvorteil werden.
Der Weg in die Zukunft: Von der Einhaltung von Vorschriften hin zu Kompetenz
Für globale Organisationen erfordert die Anwendung der Grundsätze von Bestimmung 29 einen Wandel weg von einer rein auf Compliance ausgerichteten Denkweise hin zur Verankerung des Risikomanagements als Kernkompetenz. Zu den Schritten, die bei diesem Wandel zu berücksichtigen sind, gehören:
- Wesentliche Risiken identifizieren:Verschaffen Sie sich einen Überblick über die kritischsten Risiken in Ihrem globalen Netzwerk.
- Einheitliche Rahmenbedingungen entwickeln: Schaffen Sie einheitliche Rahmenbedingungen für das Risikomanagement, die Flexibilität für regionale Anpassungen bieten.
- In Technologie investieren:Plattformen einführen, die unternehmensweite Transparenz hinsichtlich der Risiken bieten.
- Sicherstellung des Engagements des Vorstands:Einrichtung einer Aufsicht, die über geografische Grenzen hinweg wirkt.
- Setzen Sie auf kontinuierliche Verbesserung: Überprüfen und verfeinern Sie Ihren Ansatz regelmäßig durch Szenarioplanung und kontinuierliches Lernen.
Der Schwerpunkt von Bestimmung 29 auf einem proaktiven, integrierten Risikomanagement bietet ein universelles Modell für Resilienz. Durch die Anwendung dieser Grundsätze beim Management von Risiken im erweiterten Unternehmensumfeld können globale Unternehmen das komplexe Risikoumfeld von heute souverän und agil meistern.
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Unsere Expertenrunde, bestehend aus Michael Rasmussen, GRC-Experte und Analyst bei GRC 20/20 Research LLC, Kirsty Hart, Global Head of Risk bei Archer, und Graeme Keith, Vice President of Quantitative Risk bei Archer, wird praktische Anwendungsbeispiele und Erkenntnisse aus dem britischen Corporate-Governance-Kodex erörtern. Registrieren Sie sich








