Zentrum für regulatorische Änderungen

Seien Sie jeder regulatorischen Veränderung einen Schritt voraus, bevor sie zu einem Risiko wird.

Von neuen Vorschriften bis hin zu Durchsetzungsmaßnahmen – jede regulatorische Änderung wird direkt mit Ihren Kontrollmechanismen abgeglichen – und zwar unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung, nicht erst Wochen später.

Zentrum für regulatorische Änderungen

Regulatorische Änderungen verfolgen Bevor diese Sie erfassen

Jede neue Vorschrift, Änderung und Durchsetzungsmaßnahme wird Ihren Kontrollmechanismen zugeordnet, sobald sie veröffentlicht wird.

  • Kapitalplanung für Banken und Kreditgenossenschaften

    12 CFR § 702.304 Kapitalplanung

    Ausstellende Stelle

    Die NCUA-Vorschrift verpflichtet die betroffenen Kreditgenossenschaften, jährliche Kapitalpläne mit Stresstests vorzulegen und diese vom Vorstand prüfen zu lassen.

    Veröffentlicht am 27. Juli 2026

  • Bankwesen / Einhaltung von Sanktionsvorschriften (OFAC)

    31 CFR § 566.201 Verbote oder strenge Auflagen in Bezug auf Korrespondenz- oder Durchlaufkonten bestimmter ausländischer Finanzinstitute

    Ausstellende Stelle

    Das Finanzministerium kann Korrespondenzkonten von Finanzinstituten (FFIs) einschränken, die Transaktionen der Hisbollah oder Geldwäsche ermöglichen.

    Veröffentlicht am 27. Juli 2026

  • Bankwesen / Einhaltung von Sanktionsvorschriften (OFAC)

    31 CFR § 561.201 Sanktionen gemäß CISADA gegen bestimmte ausländische Finanzinstitute

    Ausstellende Stelle

    Das Finanzministerium kann Korrespondenzkonten von ausländischen Finanzinstituten (FFIs) einschränken, die das iranische Massenvernichtungswaffenprogramm oder den Terrorismus unterstützen.

    Veröffentlicht am 27. Juli 2026

  • Bankwesen / Einhaltung von Sanktionsvorschriften (OFAC)

    31 CFR § 501.604 Meldungen über abgelehnte Transaktionen

    Ausstellende Stelle

    OFAC-Vorschrift: Institute müssen sanktionsbedingte abgelehnte Transaktionen innerhalb von 10 Werktagen melden.

    Veröffentlicht am 27. Juli 2026

  • Bankwesen / Einhaltung von Sanktionsvorschriften (OFAC)

    31 CFR § 501.603 Meldungen über gesperrtes, entsperrtes oder übertragenes gesperrtes Vermögen

    Ausstellende Stelle

    OFAC-Vorschrift: Finanzinstitute müssen gesperrte bzw. entsperrte Vermögenswerte innerhalb von 10 Werktagen melden.

    Veröffentlicht am 27. Juli 2026